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   BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62   

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https://dejure.org/1962,525
BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62 (https://dejure.org/1962,525)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62 (https://dejure.org/1962,525)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 10/62 (https://dejure.org/1962,525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur von Erklärungen des Vorstandes einer Anwaltskammer an die Mitglieder - Rechtsnatur einer Mitteilung des Vorstandes der Anwaltskammer an die Angehörigen hinsichtlich der Vertretung von Verbandsmitgliedern und Verband vor Gerichten durch den Syndikus - Formelle ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 396
  • NJW 1962, 2006
  • MDR 1962, 985
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. Februar 1961 (BGHZ 34, 244, 247 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]/248 = NJW 1961, 922) ausgeführt hat, läßt die BRAO keinen Raum für einen verwaltungsrechtlichen Feststellungsantrag, jedenfalls nicht zur Vorklärung von Zweifelsfragen aus dem Bereich der standesrechtlichen Ehrengerichtsbarkeit, und zwar vor allem deshalb nicht, weil die Entscheidung im Verwaltungsverfahren für den Ehrengerichtshof in einem etwaigen späteren ehrengerichtlichen Verfahren gegen denselben Antragsteller doch nicht bindend sein würde, - Aus der gleichen Erwägung heraus besteht keine Veranlassung, gegenüber an die Mitglieder gerichteten Rechtsbelehrungen oder gutachtlichen Äußerungen des Vorstandes über standesrechtliche Angelegenheiten die Anfechtungsmöglichkeit nach §§ 90, 91 BRAO zu eröffnen, weil weder eine "Nichtig" erklärung noch deren Ablehnung für die spätere Beantwortung derselben Frage im ehrengerichtlichen Verfahren bindend sein würde.
  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die

    Zwar hat der Senat zum vormals geltenden Verfahrensrecht mehrfach ausgesprochen, dass Auskünfte der Rechtsanwaltskammern über die Rechtmäßigkeit künftigen Verhaltens des Rechtsanwalts grundsätzlich nicht anfechtbar sind, weil sie keine Schuld feststellen und nicht in dessen Rechte eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 10/62, BGHZ 37, 396, 401; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 28/00, BRAK-Mitt 2001, 188, 189; vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 38/05, NJW 2006, 2926 Rn. 2).
  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem

    Dabei hat der Senat zum vormals geltenden Verfahrensrecht mehrfach ausgesprochen, dass Auskünfte der Rechtsanwaltskammern über die Rechtmäßigkeit künftigen Verhaltens des Rechtsanwalts - um ein solches Verhalten geht es im vorliegenden Fall - grundsätzlich nicht anfechtbar sind, weil sie keine Schuld feststellen und nicht in dessen Rechte eingreifen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 10/62, BGHZ 37, 396, 401; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 28/00, BRAK-Mitt. 2001, 188, 189; vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 38/05, NJW 2006, 2926 Rn. 2).
  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante

    Liegt in Wirklichkeit ein Beschluß im Sinne des § 90 BRAO nicht vor, so führt auch die ausdrückliche Zulassung des Rechtsmittels durch den Ehrengerichtshof nicht zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde (BGHZ 37, 396, 401 f; BGH NJW 1977, 1778 f).

    Wie der Ehrengerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 396, 399; BGH Beschl. v. 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 2/75 = NJW 1975, 1559 f, insoweit in BGHZ 64, 301 ff [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 2/75] nicht abgedruckt) ausgeführt hat, verkörpert nicht jede Meinungsäußerung eines Kammerorgans, die formell im Wege der Beschlußfassung (vgl. §§ 71, 72 BRAO) zustande kommt, zugleich einen "Beschluß" im Sinne der §§ 90, 91 BRAO, der auf Antrag durch den Ehrengerichtshof für nichtig erklärt werden könnte; vielmehr ist der Begriff des Beschlusses in §§ 90, 91 BRAO enger als in §§ 71, 72 BRAO und beschränkt sich auf Willensäußerungen, die auf die unmittelbare Herbeiführung eines Rechtserfolges abzielen und damit materiell den Charakter eines Rechtsgeschäfts aufweisen (ebenso Jessnitzer, BRAO 2. Aufl. § 90 Rdn. 1; Isele, BRAO § 90 Anm. II b 2).

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 38/05

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen präventive

    Präventive Auskünfte der Rechtsanwaltskammern über die Rechtmäßigkeit künftigen Verhaltens sind nicht nach § 223 BRAO anfechtbar, weil sie nicht in die Rechte des Rechtsanwalts eingreifen (vgl. BVerfGE 50, 16, 27; BGHZ 37, 396, 401; BGH BRAK-Mitt. 1997, 40; 2001, 188, 189; von Gerkan BRAK-Mitt. 1984, 90 f.).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Antrag auf

    Die frist- und formgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist, da sie vom Ehrengerichtshof zugelassen wurde, gemäß § 91 Abs. 6 BRAO zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 10/62 - BGHZ 37, 396, 397).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (beginnend mit Senatsbeschluß vom 16. Juli 1962 - a.a.O., zuletzt Senatsbeschluß vom 13. Mai 1985 - AnwZ (B) 49/84 - NJW 1986, 992 m.w.N.) ist der Begriff des Beschlusses im Sinne der §§ 90, 91 BRAO eng auszulegen.

  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77

    Anwendungsvoraussetzungen der §§ 90 , 91 BRAO

    So sind "in die äußere Form eines Beschlusses gekleidete bloße Mitteilungen, Meinungsäußerungen und Rechtsbelehrungen der Nichtigkeitserklärung unzugänglich, weil solche Erklärungen nicht auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges abzielen" (NJW 1975, 1559, 1560 im Anschluß an BGHZ 37, 396).
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ 29/88

    Wirkung der Entlastung

    Daher kann die Hauptversammlung mit einem Entlastungsbeschluß Haushaltsüberschreitungen genehmigen oder haushaltsrechtliche Mängel formeller Art heilen (RGZ 153, 162 (167)); insofern greift die Entscheidung der Versammlung über eine bloße Meinungskundgabe hinaus und genügt inhaltlich den Anforderungen, welche die Rechtsprechung des Senats an ihre generelle Anfechtbarkeit gestellt hat (BGHZ 37, 397 (399) = NJW 1962, 2006 = LM § 90 BRAO Nr. 2; BGH, NJW 1975, 1559 = LM § 90 BRAO Nr. 7; NJW 1977, 1778 = LM § 90 BRAO Nr. 9; NJW 1986, 992).
  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 28/00

    Anfechtbarkeit einer Auskunft der Rechtsanwaltskammer

    Präventive Auskünfte der Rechtsanwaltskammern über die Rechtmäßigkeit künftigen Verhaltens sind nicht nach § 223 BRAO anfechtbar, weil sie nicht in die Rechte des Rechtsanwalts eingreifen (BVerfGE 50, 16, 27; BGHZ 37, 396, 401; BGH, Beschl. v. 18. November 1996, aaO).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 20/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Da Belehrungen dieser Art keine Bewertungen eines bestimmten zurückliegenden Vorgangs und keinen Schuldvorwurf gegen eine bestimmte Person enthalten, sind sie in aller Regel nicht geeignet, (Grund)-Rechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen (so ausdrücklich BVerfGE 50, 16, 27 [BVerfG 08.11.1978 - 1 BvR 589/72]; vgl. auch BGHZ 37, 396, 401; EGH Bayern BRAK-Mitt. 1984, 197; 1993, 224; Jessnitzer/Blumberg BRAO 7. Aufl. § 223 Rdn. 5 a.E.; Gerkan, Anm. zu EGH Hamburg BRAK-Mitt. 1984, 89, 90).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

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  • AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses

  • OLG Naumburg, 27.09.2002 - 11 U 20/02

    Neue Bundesländer: Kein selbständiges Gebäudeeigentum bei Errichtung gewerblicher

  • BGH, 13.05.1985 - AnwSt (R) 1/85

    Werbewirksame Symbole - Anwaltliche Berufs- und Standespflichten -

  • BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67

    Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät

  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 7/77

    Anwaltliches Standesrecht

  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69

    Ansprüche einer Vereinigung zum Schutz der Wirtschaft und Gewerbetreibenden gegen

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 7/73

    Haftpflichtversicherung der Notare

  • AGH Bayern, 22.03.2022 - BayAGH III - 4 - 1/21

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses

  • BGH, 16.01.1978 - PatAnwZ 3/76

    Rechtskontrolle bei Standesrichtlinien

  • AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
  • BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 22/62

    Rechtsmittel

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